Kontakt

Grünewaldstr. 15
72336 Balingen

Herr Beiter
Sachgebietsleitung
Zimmer 310
gewerberecht@zollernalbkreis.de

Frau Lange
Tel.: 07433/92-13 50
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 307
gewerberecht@zollernalbkreis.de

Frau Wild
Di.-Fr. vormittags von 8-12 Uhr
Tel.: 07433/92-13 30
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 306
gewerberecht@zollernalbkreis.de

Frau Bober
Tel.: 07433/92-11 52
Fax: 07433/92-212 70
Zimmer 308
gewerberecht@zollernalbkreis.de

Vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass

Wer aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe nur vorübergehend oder als gewerbetreibende Person im Reisegewerbe betreiben will, hat dies spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung des Gaststättengewerbes unter Angabe des Namens, einer ladungsfähigen Anschrift, des Ortes und der Zeit des besonderen Anlasses in Textform anzuzeigen. Es wurde dabei ein Textformerfordernis normiert, so dass eine Anzeige nicht mündlich erfolgen kann. Zuständig für die Entgegennahme der Anzeigen sind dabei die Städte und Gemeinden.