Dienstführerschein
Eine bis zum 31.12.1998 erteilte Fahrerlaubnis der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei berechtigen bis zum 31.12.2000 zum Führen von Privatfahrzeugen der entsprechenden Klasse.
Beantragt ein Inhaber eines Dienstfahrerlaubnis während des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gebühr: 39,60 Euro (bei Probezeit); Gebühr: 38,30 Euro (ohne Probezeit)
- Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werden. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
- biometrisches Lichtbild
- Vorlage des Dienstführerscheins oder Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz
Beantragt ein Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis 2 Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses eine allgemeine Fahrerlaubnis, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gebühr: 38,30 Euro
- Antrag muss über das örtlich zuständige Bürgermeisteramt eingereicht werdne. Den Antrag erhalten Sie beim Landratsamt
- biometrisches Lichtbild
- Vorlage der Bescheinigung über den früheren Dienstfahrerlaubnisbesitz
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T (im Original)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Stempel und Unterschrift des Arztes bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (im Original)
Des Weiteren ist zu beachten, dass der Sehtest bzw. das augenärztliche Zeugnis/Gutachten bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf und die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung maximal 1 Jahr Gültigkeit hat.
ALLG_Fahrerlaubnisantrag (PDF) (520,9 KiB)