Bereichsausschuss für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Zollernalb
Der Bereichsausschuss ist für die Beobachtung, Beratung und Regelung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes im jeweiligen Rettungsdienstbereich zuständig – mit Ausnahme der Luftrettung.
Für die Rechtsaufsicht über den Bereichsausschuss ist das Landratsamt zuständig.
Gemäß §10 Abs.5 Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg sind die Beschlüsse des Bereichsausschusses in geeigneter Weise zu Veröffentlichen.


