Auflagenänderung B96
Allgemeine Informationen
Mit dem Eintrag B96 in Ihrem Führerschein dürfen Sie Pkw der Klasse B mit Anhängern fahren, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3,5 t und höchstens 4,25 t beträgt. Voraussetzung ist der ununterbrochene Besitz der Klasse B sowie der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fahrerschulung. Eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich. Der Zusatz 96 ist in der EU/EWR anerkannt.
Ablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung an der Fahrerschulung kann auch problemlos nachgereicht und beim Abholen des Führerscheins vorgelegt werden. Das Antragsformular erhalten Sie direkt im Landratsamt oder über Ihre Fahrschule. Formular zum Download verfügbar. Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid und ein Abholschreiben. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Teilnahmebescheinigung B96 im Original (kann nachgereicht werden)
- Kopie Führerschein
- Kopie Personalausweis
Antrag/Formulare
Antrag AUFL (PDF) (204,7 KiB)
Gebühren
- Bei Normallieferung: 40,00 €
- Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

