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Die Deponien Albstadt und Balingen sind Deponien der Deponieklasse DK -0,5, DK 0 und DK I. Hier werden insbesondere Bodenaushub, Bauschutt, Asbest, künstliche Mineralfasern ("Mineralwolle"), Gießereisand und gipshaltige Abfälle abgelagert.
Die kostenlose Abgabe verschiedener Wertstoffe ist ebenfalls auf beiden Deponien möglich. Zusätzlich kann gegen Gebühr Sperrmüll angeliefert werden, allerdings nur samstags.
Für die Anlieferung von Asbest und Mineralwolle gelten eingeschränkte Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8 - 15 Uhr Freitag: 8 - 11 Uhr Samstags ist keine Anlieferung möglich.
Kontakt
Deponie Albstadt "Schönbuch", Tel: 07431 / 8000-1890, an der L442 zwischen Albstadt-Tailfingen und Neuweiler Wegbeschreibung (PDF) (54,4 KiB)
Deponie Balingen "Hölderle", Tel: 07433 / 92-1893, Zufahrt vom Kreisverkehr am Ortseingang von Balingen-Weilstetten Wegbeschreibung (PDF) (26,1 KiB)
Annahmebedingungen Asbest und Mineralwolle
Die Annahme von Asbest und Mineralwolle ist nur in speziellen, staubdichten Säcken (auf Kanthölzer gelagert) möglich. Die Säcke können z.B. auf allen drei Deponien des Landkreises (Albstadt, Balingen und Hechingen) erworben werden.
Unbelasteter Aushub aus unbebauten Grundstücksflächen kann ohne chemische Analyse angeliefert werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Zuordnungswerte Z 0 der VwV Boden und die Zuordnungswerte des Anhangs 3 DepV für die Deponieklasse 0 überschritten sind.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass der Aushub durch Schadstoffe, für die in Anhang 3 keine Zuordnungskriterien festgelegt sind, so verunreinigt ist, dass das Wohl der Allgemeinheit bei einer Ablagerung beeinträchtigt wird.
- asphaltierten Flächen wie Straßenflächen, Stell- und Parkplätzen, asphaltierten Umschlagsflächen,
- bebauten bzw. ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen,
- Altlastenverdachtsflächen oder
- Altlastensanierungsmaßnahmen.
Die Liste ist beispielhaft und nicht abschließend. Es wird auf die Anlieferungserklärung verwiesen.
Der Anlieferer (Abfallerzeuger/Lieferant) hat die ausgefüllte und unterschriebene Anlieferungserklärung mindestens 14 Tage vor Anlieferungsbeginn zur Prüfung beim Landratsamt, Abfallüberwachung abzugeben. Der Anlieferer erhält eine formlose Bestätigung über die Anlieferung. Die bestätigte Anlieferungserklärung ist bei der Anlieferung auf der Deponie vorzulegen.
Die Anlieferungserklärung wird zeitlich befristet und mengenmäßig begrenzt. Bei einer Anlieferung nach diesem Zeitpunkt ist eine Verlängerung notwendig. Bei Mehrmengen muss eine Erhöhung beantragt werden.
HINWEIS: Um nachzuweisen, dass keine Verdachtsmomente vorliegen, können auch Schürf- oder Bohrbeprobungen herangezogen werden. Der Verfahrensverlauf in diesen Fällen ist direkt mit dem Landratsamt, Abfallüberwachung abzustimmen.
Wenn das vereinfachte Annahmeverfahren nicht erfolgen kann, ist entsprechend § 8 DepV vor der ersten Anlieferung die "Grundlegende Charakterisierung" des Abfalls vorzulegen. Für die "Grundlegende Charakterisierung" des Abfalls sind Haufwerksbeprobungen erforderlich.
Der Anlieferer (Abfallerzeuger/Lieferant) hat mindestens 14 Tage vor Anlieferungsbeginn einen Antrag auf Anlieferungsfreigabe beim Landratsamt, Abfallüberwachung zu stellen.
- Analysen des Materials nach DepV, Anhang 3 Nr. 2 und nach VwV Boden, Ziffer 6.2; Probenreduzierung auf je 2 vollständige Laboranalysen bis zu 500 m³ nur möglich, wenn ein homogener Abfall vorliegt; über 500 m³ sind entsprechend mehr Laborproben zu analysieren
- Chemisch inhomogene Parameter über dem Zuordnungswert sind grundsätzlich nachzuanalysieren
Das mit der Analyse beauftragte Labor muss für die entsprechenden Untersuchungsmethoden akkreditiert sein.
Das Probenahmeprotokoll muss dem Labor vorgelegt werden.
Der Antrag auf Anlieferungsfreigabe wird durch das Landratsamt, Abfallüberwachung geprüft und förmlich und gebührenpflichtig freigegeben. Sollten Zuordnungswerte überschritten sein, muss vom Deponiebetreiber eine Zustimmung zur Ablagerung bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Tübingen, eingeholt werden. Die Freigabe ist bei der Anlieferung auf der Deponie vorzulegen.
Formulare
Eine Anlieferung auf den Deponien ist nur mit einer ausgefüllten Anlieferungserklärung möglich.
Die Anlieferungserklärung senden wir gerne auf Anfrage zu. Sie können Ihre Anfrage per E-Mail an uns richten oder rufen Sie uns an, die Kontaktdaten finden Sie links.
Die Gebühr für die Anlieferung von Sperrmüll beträgt 163,00 EUR je 1000 kg. Kleinmengen bis 200 kg werden pauschal mit 32,00 EUR abgerechnet.
Die Anlieferung von Sperrmüll ist nur samstags möglich!
Mit dem Formular "Anmeldung zur Abholung sperriger Abfälle" kann alternativ zur Abholung am Haus einmal im Jahr pro Grundstück bis zu je 3 cbm Sperrmüll, Altholz und Metallschrott kostenlos angeliefert werden. Die Anlieferung der Abfälle muss hierbei in einer Fuhre erfolgen. Bitte beachten Sie außerdem unsere allgemeinen Hinweise zumSperrmüll.
Kostenlos angeliefert werden können
Hecken- und Baumschnitt, Reisig und Wurzelwerk (bis max. 25 cm Durchmesser; ohne Boden und Steine) (max. 2 cbm)
Rasenschnitt (max. 1 cbm)
Behälterglas (nach Farben sortiert)
Speisefette und -öle (in haushaltsüblichen Mengen)