Presseinformation: Landtagswahl am 8. März – Briefwahl kann nun beantragt werden
Am 8. März ist Landtagswahl. Knapp 122.000 Personen dürfen im Wahlkreis 63 Balingen ihre Stimme abgeben.
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Zum ersten Mal gilt das reformierte Wahlrecht: Die Wählerinnen und Wähler haben im Gegensatz zu den bisherigen Landtagswahlen nicht mehr nur eine, sondern zwei Stimmen. Die Erststimme für den Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber einer Partei oder Einzelbewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben; die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Im Wahlkreis 63 Balingen hat der Kreiswahlausschuss acht Kreiswahlvorschläge zugelassen. Auf der Landesliste stehen 21 Parteien zur Wahl.
Die amtlichen Stimmzettel wurden in den vergangenen Tagen an die Städte und Gemeinden im Wahlkreis ausgeliefert. Spätestens bis zum 15. Februar erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Darin enthalten sind Informationen zur Briefwahl und das entsprechende Antragsformular. Damit ist bei den jeweiligen Rathäusern die Beantragung von Wahlscheinen für die Briefwahl möglich. Die Unterlagen können auch persönlich abgeholt werden, die Stimmabgabe kann dabei direkt vor Ort erfolgen.
Für die Landtagswahl ist das Land Baden-Württemberg in 70 Wahlkreise eingeteilt. Zum Wahlkreis 63 Balingen gehören aus dem Zollernalbkreis die Städte und Gemeinden Albstadt, Balingen, Bisingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Rangendingen, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen und Zimmern unter der Burg. Außerdem aus dem Landkreis Tübingen die Gemeinden Hirrlingen und Starzach. Die Städte Burladingen und Hechingen sowie die Gemeinde Jungingen sind dem Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen zugeordnet.

