Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Ersterteilung und Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Führerscheinstelle ist für die Ersterteilung und die Erweiterung von Fahrerlaubnissen zuständig. Bei der Ersterteilung wird erstmals eine Fahrerlaubnis beantragt. Voraussetzung ist die Erreichung des vorgeschriebenen Mindestalters, die persönliche Eignung, ein gültiger Sehtest, ein Erste-Hilfe-Nachweis sowie das erfolgreiche Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis wird eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse beantragt. Je nach Klasse können hierfür zusätzliche Fahrstunden, Prüfungen oder Nachweise erforderlich sein. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, richtet sich nach der beantragten Fahrerlaubnisklasse.

Ablauf

Der Antrag darf frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden und ist über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie direkt beim Landratsamt, im unteren Bereich dieser Seite zum Download oder direkt bei Ihrer Fahrschule. Alternativ ist es auch möglich den Antrag für die Ersterteilung hier online zu stellen.
 
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, übermitteln wir den Prüfauftrag nach Eingang des Führerscheins direkt an den TÜV.
 
Sobald der Prüfauftrag beim TÜV ist, wird Ihre Fahrschule informiert und Sie können von Ihrer Fahrschule zur Prüfung angemeldet werden. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten Sie in der Regel Ihren neuen Führerschein direkt vom Prüfer ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • biometrisches Lichtbild 
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE und T 
  • Kopie Führerschein (falls vorhanden)
Bei Erweiterungen auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE sind zusätzlich noch folgende Unterlagen einzureichen:
 
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 FeV im Original 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV im Original 
  • Ab dem 50. Lebensjahr Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV bei den Klassen D1, D1E, D und DE im Original 
  • Führungszeugnis bei den Klassen D1, D1E, D und DE

Antrag/Formulare

Antrag ALLG (PDF) (231 KiB)

Gebühren

  • bei Ersterteilung/Erweiterung mit Probezeit: 40,80 € 
  • bei Ersterteilung/Erweiterung ohne Probezeit: 40,00€ 
  • bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50 €

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
 
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.