Seminarerlaubnisse
Die Führerscheinstelle ist zuständig für folgende Seminarerlaubnisse:
- Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren nach § 2a StVG
- Erlaubnis zur Durchführung von Fahreignungsseminaren nach §§ 4, 4a StVG
- Erlaubnis zur Durchführung von Seminaren nach dem BKrFQG

