Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Allgemeine Informationen

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist ein Pflichtnachweis für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Er bestätigt, dass Sie die erforderliche Grundqualifikation bzw. die regelmäßigen Weiterbildungen nach EU-Recht absolviert haben. Die Bescheinigung wird als Scheckkarte ausgestellt, muss stets mitgeführt und alle fünf Jahre erneuert werden. Sie ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie gewerblich nicht als Kraftfahrer tätig sein.

Ablauf

Am besten senden Sie Ihren Antrag per Post an die Führerscheinstelle. Der Antrag kann bereits 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Je nach gewählter Lieferart (Normal oder Express) erhalten Sie zusätzlich ein Abholschreiben. Ihr neuer Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen dann wahlweise direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geliefert oder kann – ganz ohne Termin – während der regulären Öffnungszeiten am Info-Schalter abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
  • Kopie des Führerscheins 
  • biometrisches Lichtbild (bei gleichzeitiger Antragstellung auf Verlängerung ist nur ein Bild erforderlich) 
  • Vorlage der 5 Module im Original oder Online hinterlegt 
  • Bei erstmaliger Beantragung: Vorlage der (beschleunigten) Grundqualifikation im Original

Antrag / Formulare

Antrag FQN (PDF) (195,8 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis betragen:

Bei Ersatzausstellung:
 
  • bei Direktversand: 39,40 € 
  • bei Express-Bestellung: 45,80 €
Ansonsten:
 
  • bei Direktversand: 35,00 € 
  • bei Express-Bestellung: 41,40 €

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Expresslieferung keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Druck des FQN bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.