Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Allgemeine Informationen
Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist ein Pflichtnachweis für Berufskraftfahrer im Güter- und Personenverkehr. Er bestätigt, dass Sie die erforderliche Grundqualifikation bzw. die regelmäßigen Weiterbildungen nach EU-Recht absolviert haben. Die Bescheinigung wird als Scheckkarte ausgestellt, muss stets mitgeführt und alle fünf Jahre erneuert werden. Sie ersetzt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie gewerblich nicht als Kraftfahrer tätig sein.
Ablauf
Am besten senden Sie Ihren Antrag per Post an die Führerscheinstelle. Der Antrag kann bereits 6 Monate vor Ablauf gestellt werden, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Je nach gewählter Lieferart (Normal oder Express) erhalten Sie zusätzlich ein Abholschreiben. Ihr neuer Fahrerqualifizierungsnachweis wird Ihnen dann wahlweise direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geliefert oder kann – ganz ohne Termin – während der regulären Öffnungszeiten am Info-Schalter abgeholt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Führerscheins
- biometrisches Lichtbild (bei gleichzeitiger Antragstellung auf Verlängerung ist nur ein Bild erforderlich)
- Vorlage der 5 Module im Original oder Online hinterlegt
- Bei erstmaliger Beantragung: Vorlage der (beschleunigten) Grundqualifikation im Original
Antrag / Formulare
Antrag FQN (PDF) (195,8 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis betragen:
- bei Direktversand: 39,40 €
- bei Express-Bestellung: 45,80 €
- bei Direktversand: 35,00 €
- bei Express-Bestellung: 41,40 €
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Expresslieferung keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Druck des FQN bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

