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Kreistag

Der Kreistag – Hauptorgan des Landkreises
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das wichtigste Organ des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Der Kreistag wird von den wahlberechtigten Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohnern für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahlen für Gemeinderäte, Ortschaftsräte und Kreisräte für die Amtszeit 2019-2024 fanden am 26. Mai 2019 statt.

Die Zusammensetzung des Kreistags
Die Zahl der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kreistags richtet sich an der Größe des Landkreises aus. Der Zollernalbkreis ist für die Kreistagswahl in 7 Wahlkreise eingeteilt. Die größeren Städte Albstadt, Balingen und Hechingen bilden je einen Wahlkreis für sich, die übrigen Städte und Gemeinden werden in 4 weitere Wahlkreise zusammengefasst. In den 7 Wahlkreisen sind jeweils zwischen 5 und 13 Kreisräte zu wählen. Die Anzahl der zu wählenden Kreisräte wird anhand der Zahl der Einwohner der Wahlkreise ermittelt. Dem Kreistag der Amtszeit 2019-2024 gehören 55 Mitglieder an, darunter 6 Frauen.

Der Kreistag wiederum wählt den Landrat, welcher Vorsitzender des Kreistags ist. Die letzte Landratswahl fand am 3. Juli 2023 statt. Zu Stellvertretern des Landrats im Vorsitz des Kreistags sind die Kreisräte Philipp Hahn (CDU), Klaus Konzelmann (FWV) und Konrad Wiget (B90/GRÜNE) in dieser Reihenfolge bestimmt.

Hier finden Sie die Zusammensetzung des Kreistags. (PDF) (342,2 KiB)

Parteien und Gruppierungen im Kreistag

Fraktionsvorsitzende im Kreistag

Frank Schroft (CDU)    
Reinhold Schäfer (FWV Zollernalb)    
Konrad Wiget (Bündnis 90/Die Grünen)    
Martin Frohme (SPD)    
Dr. Dietmar Foth (FDP)    
Stefan Buck (LKR&Basis)    

Aufgaben des Kreistags

Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Landkreise nehmen sich insbesondere der Aufgaben an, die für eine einzelne Gemeinde zu groß sind und deren Leistungsfähigkeit übersteigen würden. Deshalb gehören alle Städte und Gemeinden - außer einigen großen, kreisfreien Städten in Baden-Württemberg - einem Landkreis an, der diese Aufgaben für sie erledigt.
Der Kreistag stellt den Haushaltsplan für den Landkreis auf und bestimmt über den Einsatz der Mittel, die dem Landkreis zur Verfügung stehen. Er beschließt über den Bau und den Betrieb der Berufsschulen und Kliniken, die im Zollernalbkreis als gemeinnützige GmbH geführt werden. Des Weiteren legt er die Grundsätze der Abfallwirtschaft, die Höhe der Müllgebühren und die Art der Entsorgung oder Verwertung der Abfälle fest. Außerdem beschließt der Kreistag über Straßenangelegenheiten und über die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse

Der Kreistag selbst tagt ca. 5-7 Mal im Jahr. Für bestimmte Aufgaben bildet der Kreistag aus eigenen Reihen zur Arbeitserleichterung beschließende Ausschüsse. Diese treten ebenso häufig zusammen und beschließen in Fachfragen, welche der Kreistag ihnen zur dauernden und selbständigen Erledigung übertragen hat oder beraten Angelegenheiten für die Entscheidung im Kreistag vor.

Neujahrssitzungen des Kreistags