Kontakt

Melanie Schwenk
Sachgebietsleitung Unterhalt-, Beistand- und Vormundschaft
Telefon 07433 921440

Jugendamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921403
Fax 07433 921666

Beistandschaften


Eine Beistandschaft kann für mindestens einen der beiden folgenden Bereiche beantragt werden:

  • Vaterschaftsfeststellung
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Antragsberechtigt ist der alleinsorgeberechtigte Elternteil. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge kann nur derjenige Elternteil eine Beistandschaft beantragen, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Bereits ohne formelle Beistandschaft erhalten Alleinerziehende, Kinder oder auch junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr kostenfreie Beratung und Hilfestellung in allen Fragen des Unterhaltsrechts.

Neben der Beratung ist die kostenlose Beurkundung möglich über

  • Vater- und Mutterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungen zu Gunsten von Personen bis zum 21. Lebensjahr
  • Sorgerechtserklärungen

Sorgeerklärungen werden im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Eine Bescheinigung, dass keine Sorgeerklärung über ein gemeinsames Sorgerecht beurkundet ist (Negativbescheinigung), erteilt das Jugendamt am Geburtsort des Kindes. Für Bürgerinnen und Bürger des Zollernalbkreises stellt das Jugendamt die entsprechende Anfrage beim zuständigen Jugendamt eines anderen Stadt-/Landkreises.

Antrag Beistandschaft (PDF) (1,397 MiB)
Antrag Beratung (PDF) (758,7 KiB)
Antrag Negativbescheinigung (PDF) (98,3 KiB)