Zentrale Aufgaben des Sozialamts
Schuldnerberatung
Hier erhalten Menschen mit Schuldenproblemen Hilfestellung in Form von Rat und Hilfe in psycho-sozialer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht. Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung.
Weitere Informationen
Europäischer Sozialfonds ESF
Der Europäische Sozialfonds (ESF) bildet das zentrale Förderinstrument der Europäischen Union für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Unter dem Motto "Chancen fördern" unterstützt der ESF die Schaffung von Arbeitsplätzen und hilft Menschen bei der Ausbildung sowie beim Ausbau ihrer Fähigkeiten im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Berufsaussichten.
Ausschreibung zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Förderung des Europäischen Sozialfonds Plus 2026 (PDF) (797 KiB)
Regionale ESF Plus-Strategie im Zollernalbkreis 2026 (PDF) (1,157 MiB)
Altenhilfe-/Behindertenhilfeplanung
Die Sozial-, Behinderten- wie auch Altenhilfeplanung ist notwendig um die aktuellen wie auch zukünftigen Bedürfnisse und Lebenslagen der Bevölkerung zu erkennen. Die Planung überprüft vor dem Hintergrund der demografischen, sozialen und finanziellen Rahmenbedingungen die Bedürfnisse der Menschen im Zollernalbkreis, auf der anderen Seite die vorhandenen Beratungs- und Betreuungsangebote im Landkreis. Des Weiteren werden hier auch die Selbsthilfegruppen betreut.
- Kreissenioren- und Pflegeplan 2025 - 2035 (PDF) (3,113 MiB)
Ältere Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben – auch bei zunehmendem Hilfe- und Unterstützungsbedarf. Ziel der Kreispflegeplanung im Zollernalbkreis ist es daher, passgenaue und ausreichende Angebote im stationären, teilstationären, ambulanten und niedrigschwelligen Bereich bereitzustellen.
Der Kreispflegeplan des Zollernalbkreises bietet umfassende Informationen zu allen Aspekten der Altenhilfe und Altenpflege. Er dokumentiert den aktuellen Bestand an Angeboten und schätzt den künftigen Bedarf für einen längeren Zeitraum voraus. Um stets aktuelle Daten und Einschätzungen zu gewährleisten, wird der Plan regelmäßig fortgeschrieben und um konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik sowie die Kommunen im Kreisgebiet ergänzt.
Der vorhergehende Kreispflegeplan wurde für den Zeitraum 2020 bis 2025 verabschiedet. Die derzeitige Fortschreibung erstreckt sich bis zum Jahr 2035. Der Bearbeitungsprozess lief von Frühjahr 2024 bis Herbst 2025.

