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Daniel Fischer als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wiederbestellt

Ein Schornsteinfeger und ein großer Mann stehen vor einem Gemälde

Vom Landratsamt Zollernalbkreis wurde Daniel Fischer mit Wirkung ab dem 1. Mai 2026 erneut zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 3 bestellt.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (131,9 KiB)
Der Bezirk umfasst Bereiche der Städte Albstadt und Meßstetten, die Gemeinde Hausen am Tann sowie Teile der Gemeinden Obernheim und Winterlingen. Daniel Fischer ist wohnhaft in der Stangenäckerstraße 6 in 72336 Balingen-Stockenhausen und unter der Telefonnummer 0174/2071137 sowie per E-Mail unter danfis@hotmail.de erreichbar. Der Kehrbezirk Zollernalbkreis Nr. 3 ist wie folgt abgegrenzt: 
Stadt Albstadt, Stadtteil Ebingen: Südwestlicher Gemeindeteil, ab Gemarkungsgrenze Lautlingen entlang B463 bis Höhe Lerchenstraße, dann folgend Hartmannstraße bis Nr. 90, Degerwandstraße bis Kreuzung Meßstetter Straße. Weiter in Südöstlicher Richtung bis zur Ringstraße in Höhe der Erhebung ‚Höpfle‘. Ringstraße in westliche Richtung folgend bis Gemarkungsgrenze Meßstetten. Der Gemarkungsgrenze nach Norden folgend bis zum Ausgangspunkt.
 Gemeinde Hausen am Tann – gesamt Stadt Meßstetten, folgende Stadtteile:
Meßstetten:Nordwestlicher Gemeindeteil. Ab Gemarkungsgrenze Unterdigisheim der Unterdigisheimer Straße folgend bis Kreuzung Im Grund und weiter bis Kreuzung Hossinger Straße und Karlstraße. Der Karlstraße nach Norden und in deren Verlängerung der Kreisstraße 7143 folgend bis zur Gemarkungsgrenze Hossingen. Der Gemarkungsgrenze Hossingen und Unterdigisheim folgend bis zum Ausgangspunkt. Innerhalb dieses Bereiches ohne folgende Straßen: Karl-Bohnenberger-Straße., Sonnenweg, Johannesstraße. Diese sind dem Bezirk Nr. 7 zugeteilt. Östlich dieses Bereiches noch folgende Straßen: Wilhelm-Hauff-Weg, Eduard-Mörike-Weg, Friedrich-Silcher-Straße, Ostlandstraße, Hermann-Hesse-Straße.
Hossingen – gesamt
Oberdigisheim – gesamt
Unterdigisheim - gesamt
Tieringen – gesamt
 
Gemeinde Obernheim: Teil südlich der Linie Brunnenstraße, Am Steigle, Bühlstraße, bis einschließlich der Sportplätze.
 
Gemeinde Winterlingen: Oberhalb der Ebinger Straße und links der Bitzer Straße sowie zwischen Bitzer Straße und Harthauser Straße.