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Geschichte zum Anklicken

Fünf Urkunden von 1613 sind nun online über das Kreisarchiv Zollernalbkreis zugänglich

Gültbrief von 1613 für Truchtelfingen (KrAZAK_BL_4_Nr_4_recto_R4)

Ausgebreitet in großen Pappkartons, in denen jeweils auch bequem eine XXL-Familienpizza Platz hätte, liegen fünf stattliche Pergamenturkunden, die das Kreisarchiv Zollernalbkreis verwahrt und nun auch in digitaler Form online verfügbar gemacht hat. Es handelt sich dabei um ganz außergewöhnliche Zeugnisse der Kreisgeschichte, die uns bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts zurückführen. Zu dieser Zeit regierte der visionäre und ehrgeizige Herzog Friedrich I. in Württemberg, auf den auch die Gründung der Stadt Freudenstadt zurückgeht. Seine Politik war äußerst kostspielig, insbesondere der Ankauf zahlreicher neuer Gebiete für Württemberg. Die Mittel für seine teuren Vorhaben lieh er sich dabei an vielen verschiedenen Stellen, unter anderem auch in Balingen. Insgesamt 7.000 Gulden stellte ihm die Stadt im Jahr 1605 zur Verfügung. Heute wären das bereinigt nach Kaufkraft knapp 10 Millionen Euro.  Im Ausgleich erhielt die Stadt Balingen eine mit 5% verzinste sognannte „ewige Gült“. Das heißt, die Stadt erhielt solange jährlich 350 Gulden ausbezahlt (ca. 500.000 Euro), bis der Herzog oder seine Nachkommen die 7.000 Gulden auf einen Schlag zurückzahlen konnten.

Die stattliche Summe hatte Balingen jedoch nicht allein aufgebracht, sondern es waren vor allem die umliegenden Orte gewesen, die dazu beigetragen hatten und daher auch einen Anspruch an der jährlichen Zinszahlung besaßen. Ebendiesen Anteil bezeugen jene fünf Urkunden für die Orte Erzingen, Engstlatt, Truchtelfingen, Winterlingen und Zillhausen (mit Stockenhausen, Streichen und Burgfelden). In umständlicher Kanzleisprache und ellenlangen Sätzen halten sie jeweils deren Beitrag und auch den Wortlaut der Originalurkunde von 1605 fest. Offenbar hat es acht Jahre später Klärungsbedarf über die Anteile gegeben – oder manche Parteien wollten ihren Anspruch auf die Zinsen sogar verkaufen.

Onlinefindmittel zum Bestand BL 4 - Urkunden

Detailausschnitt aus Urkunde

Der Verkauf des Zinsanspruches war nicht nur möglich, sondern durchaus gängige Praxis. Anrecht auf die jährliche Zahlung hat nämlich ausdrücklich immer der rechtmäßige Besitzer der jeweiligen Urkunde; der wiederum wäre heute das Kreisarchiv selbst. Solange das Land Baden-Württemberg (in vermögensrechtlicher Nachfolge des Herzogs) also keinen Nachweis von der Rückzahlung der Geldleihe vorlegen kann, dürfte es ganz streng genommen noch beim Zollernalbkreis ein wenig in der Kreide stehen…

Viele Fragen bleiben jedenfalls noch offen; die Geschichte der faszinierenden Schriftstücke ist ganz sicher noch nicht zu Ende erzählt. So muss es einst mindestens ein Dutzend dieser Urkunden gegeben haben und auch der Standort des ursprünglichen Gültbriefs von 1605 ist nicht mehr bekannt. Die Exemplare des Kreisarchivs stehen aber nun frisch digitalisiert inklusive einer vollständigen Transkription online zur allgemeinen Einsicht zur Verfügung. Wir wünschen allen Interessierten viel Vergnügen bei der Lektüre.  
 
Samuel Schatz

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