Kontakt

Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Balingen

Zulassungsstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921525
Fax 07433 921650

Sachgebietsleitung
Moritz Diebold

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
07:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
07:30 - 13:00 Uhr


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Albstadt

Zulassungsstelle Albstadt
Unter dem Malesfelsen 23
72458 Albstadt
Telefon 07431 80001524
Fax 07431 80001283

Andrea Überall
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Albstadt
Telefon 07431 8000-1284


Allgemeine Fragen rund um die Zulassung für Hechingen

Zulassungsstelle Hechingen
Heiligkreuzstraße 10
72739 Hechingen
Telefon 07471 93091526
Fax 07471 93091291

Ramona Futschik
Dienststellenleitung Zulassungsstelle Hechingen
Telefon 07471 93091287

Oldtimerkennzeichen

Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
 
Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".
 
Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07".

  • An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten mit Oldtimern
  • Fahrten zur Wartung und Reparatur des Oldtimers

Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
 
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung "Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen".

Voraussetzungen:

Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:

  • erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
  • qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist

Zusätzliche Voraussetzungen sind:

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
     

Verfahrensablauf:

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
 
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
 

Erforderliche Unterlagen:

Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Die erforderlichen Unterlagen für die einzelnen Zulassungsvorgänge finden Sie unter:

Kosten:

Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlage: