Namensänderung
Voraussetzungen:
Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Verfahrensablauf:
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person - bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
- Handelsregisterauszug oder
- Gewerbeanmeldung oder
- Vereinsregisterauszug
Kosten:
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 12,00
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.