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Hinweise zur Beschilderung von Feuerwehrflächen

Laut Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) müssen Zu- und Durchfahrten sowie Aufstellflächen oder Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge durch Hinweisschilder nach DIN 4066 gekennzeichnet werden. Diese Schilder werden von der Bevölkerung oftmals als für die Allgemeinheit nicht von Bedeutung wahrgenommen. Daher wird im Zollernalbkreis ein Zusatzschild verlangt. Einzelheiten zur Ausführung des Zusatzschildes und zur Aufstellung der Beschilderung sind den Hinweisen des Landratsamtes zu entnehmen.

Hinweise zur Beschilderung von Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken (PDF) (346,5 KiB)