Kontakt

Zuwanderung und Integration - Unterbringungsbehörde und Asylbewerberleistungen
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen

fluechtlinge@zollernalbkreis.de

Herr Schneider
Sachgebietsleiter und Sachbearbeiter (Anschlussunterbringung)
Buchstaben T bis Z
Tel.: 07433/92-1396


Frau Ebner
Sachbearbeitung (Anschlussunterbringung)
Buchstabe S
Tel.: 07433/92-1465


Herr Löffler
Lämmkom LISSA Nutzerbetreuer und Sachbearbeiter (Anschlussunterbringung)
Buchstaben A  bis D
Tel.: 07433/92-1395


Frau Scholte-Reh
Sachbearbeitung (Gemeinschaftsunterkünfte)
Buchstaben K bis Z
Tel.: 07433/92-1972


Frau Münch
Sachbearbeitung (Anschlussunterbringung)
Buchstabe A
Tel.: 07433/92-1357


Frau Buhl
Sachbearbeitung (Gemeinschaftsunterkünfte)
Buchstaben A bis J
Tel.: 07433/92-1973


Frau Kampschulte
Krankenhilfe
Tel.: 07433/92-2014


Frau Seibel
Sachbearbeitung (Anschlussunterbringung)
Buchstabe E bis K
Tel.: 07433/92-1678


Frau Grimme
Sachbearbeitung (Anschlussunterbringung)
Buchstaben L bis Q
Bildung und Teilhabe
Tel.: 07433/92-1602

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen für hilfebedürftige Asylbewerber, Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland, aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer sowie Familienangehörige in Deutschland geregelt.
Das eigenständige Leistungsgesetz für diesen Personenkreis stellt auf Bedürfnisse ab, die in der Regel bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in der Bundesrepublik entstehen.

Die Leistungsberechtigung setzt den tatsächlichen Aufenthalt eines Ausländers in Deutschland voraus. Sie beginnt bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen regelhaft nach der Einreise ab Vorliegen und Bekanntwerden der Hilfebedürftigkeit. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Ein Anspruch für Ausländer, die sich im Ausland aufhalten, ist ausgeschlossen.

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