Abkochgebot für Trinkwasser in Winterlingen-Harthausen
Im Zuge einer routinemäßigen Beprobung des Trinkwassers im Ortsnetz von Winterlingen-Harthausen wurde eine bakterielle Verunreinigung (Enterokokken) festgestellt.
Das Gesundheitsamt des Zollernalbkreises hat daher heute, 6. September 2025 ein Abkochgebot ausgesprochen, d.h. Bürgerinnen und Bürger müssen ihr Leitungswasser ab sofort abkochen. Wie es zu der Verunreinigung kam, steht derzeit noch nicht fest. Weitere Beprobungen sind für Montag, 8. September 2025 geplant.
Anweisungen/Empfehlungen des Gesundheitsamtes:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können Leitungswasser für die Toilettenspülungen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.