Höhlen und Fledermäuse – besondere Rücksicht gefragt
Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind in vielerlei Hinsicht echte Besonderheiten – sei es mit Blick auf die Geologie, die Flora oder die Fauna. Höhlen sind aber ebenso äußerst empfindliche Naturphänomene, die es zu schützen gilt. Das gilt vor allem für die darin lebenden Fledermäuse.
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Während der kalten Jahreszeit – von Oktober bis Ende März – dürfen Höhlen mit Fledermausvorkommen nicht betreten werden. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde nochmals hin. Mit ihrer Ästhetik bringen Höhlen den Betrachter zum Staunen. Aus Sicht des Denkmalschutzes sind sie zudem ein wissenschaftliches Archiv der Vergangenheit, für Flora und Fauna ein wichtiger Lebensraum. In Höhlen überwintern Fledermäuse, die dort ihre Ruhe brauchen. Werden die Tiere im Winterschlaf gestört, wachen sie auf und verbrennen dabei Fettreserven, die sie dringend bis zum Frühjahr brauchen. Werden diese Reserven aufgrund von Störungen aufgebraucht, können die Tiere an Erschöpfung sterben.
Die heimischen Fledermäuse stehen bereits fast allesamt auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Deshalb sollten die Bestände nicht noch weiter geschwächt werden. Als Schädlingsbekämpfer leisten Fledermäuse einen wertvollen Beitrag zum Ökosystem, wovon beispielsweise die Landwirtschaft profitiert.
Werden Höhlen von Fledermäusen genutzt, weisen meistens Schilder darauf hin. Höhlenbesichtigungen sollten in diesem Fall auf den Sommer verschoben werden. Weitere Informationen zum Thema gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Zollernalbkreises, Telefon: 07433/92-1343, E-Mail naturschutz@zollernalbkreis.de, und beim Naturschutzzentrum Obere Donau, Telefon: 07466/9280-0, E-Mail info@nazoberedonau.de.


