Sperrmüll – was dazugehört und was nicht
In immer mehr Fällen im Zollernalbkreis werden zum Sperrmüll Dinge gelegt, die kein Sperrmüll sind. Was genau dazugehört und was nicht, erläutert das Abfallwirtschaftsamt.
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Grundsätzlich versteht man unter Sperrmüll die Gegenstände, die auf Grund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Gleichwohl ist nicht jeder Restmüll automatisch Sperrmüll. „Diesbezüglich herrscht offensichtlich eine große Unsicherheit“, so Lisa Tillinger, Leiterin des Abfallwirtschaftsamts: „Altkleider, Säcke voll mit Restmüll und haufenweise Kartonagen erschweren derzeit die Sperrmüll-Abholungen. Ebenso werden Keramikgegenstände wie Waschbecken oder WC-Schüsseln, außerdem Elektro-Akkus unterschiedlicher Geräte leider regelmäßig unerlaubt herausgelegt.“
Damit der Sperrmülltermin reibungslos abläuft, sollte Folgendes beachtet werden: Typischer Hausmüll, der in den Restmüllbehälter passt, muss zwingend über diese Tonne entsorgt werden. Bei Elektrogeräten gilt: Sogenannte „weiße Ware“, also Großgeräte wie zum Beispiel Herde, Wasch- und Spülmaschinen sowie Abluft- und Kondenstrockner können als Metallschrott über die Sperrmüllsammlung angemeldet werden. Sonstige Elektro-Altgeräte werden nicht mitgenommen, können allerdings kostenfrei in allen Wertstoffzentren des Landkreises abgegeben werden. Dasselbe gilt für die Entsorgung von Altkleidern und Kartonagen. Keramik- und Bauschuttabfälle können gegen Gebühr auf den Deponien Albstadt und Hechingen entsorgt werden.
Detaillierte Informationen zum „Sperrmüll auf Abruf“ findet man auf der Homepage des Landratsamts unter www.zollernalbkreis.de und in der Abfall ZAK-App. Weitere Auskünfte erteilt zudem die Sperrmüll-Hotline unter 07433/92-1444 oder die Abfallberatung unter den Durchwahlen -1371, -1381 und -1382.


