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Bedarfsmeldungen für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Jährlich bis zum 30. Juni müssen die Feuerwehren ihren Lehrgangsbedarf für das Folgejahr an der Landesfeuerwehrschule in deren Bildungsportal eintragen.
Zum Bildungsportal der Landesfeuerwehrschule gelangen Sie hier.

Die Landesfeuerwehrschule stellt den Landkreisen anhand dieser Bedarfsmeldungen Lehrgangsplätze zur Verfügung. Die Zuweisung der Plätze für das Folgejahr erfolgt in der Regel Ende November.

Die erhaltenen Lehrgangsplätze verteilt der Landkreis wiederum anhand der Bedarfsmeldungen an die Feuerwehren weiter.