Ersatzführerschein
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Führerschein unbrauchbar wird, verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Trifft bei Ihnen eine Namensänderung ein – zum Beispiel durch Heirat –, können Sie ebenfalls eine Neuausstellung Ihres Führerscheins veranlassen. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht, denn der Führerschein gilt nicht als amtliches Ausweisdokument.
Ablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten per Post einen Gebührenbescheid. Sofern Sie noch im Besitz eines alten Dokuments sind, erhalten Sie gleichzeitig ein Abholschreiben. Dieser Führerschein wird dann bei der Abholung einbehalten bzw. entwertet. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Dokuments sein, so wird Ihnen Ihr neuer Führerschein nach Lieferung durch die Bundesdruckerei direkt übersandt.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Kopie Führerschein (sofern vorhanden)
- Kopie Personalausweis/Reisepass
- Bei Namensänderung: ggf. Nachweis Namensänderung (wenn nicht durch Ausweisdokument ersichtlich)
Antrag / Formulare
Bei Diebstahl/Verlust
Antrag WEG (PDF) (194,2 KiB)
Bei Namensänderung
Antrag ERSA (PDF) (174 KiB)
Gebühren
- bei Verlust: 35,50 €
- ansonsten:
- wenn das bisherige Führerscheindokument vor 2019 ausgestellt wurde: 25,60 €
- wenn das bisherige Führerscheindokument nach 2019 ausgestellt wurde: 11,20 €
- bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

