Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Ersatzführerschein

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Führerschein unbrauchbar wird, verloren geht oder gestohlen wird, müssen Sie bei der Führerscheinstelle einen Ersatzführerschein beantragen. Trifft bei Ihnen eine Namensänderung ein – zum Beispiel durch Heirat –, können Sie ebenfalls eine Neuausstellung Ihres Führerscheins veranlassen. Eine Pflicht hierzu besteht jedoch nicht, denn der Führerschein gilt nicht als amtliches Ausweisdokument.

Ablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten per Post einen Gebührenbescheid. Sofern Sie noch im Besitz eines alten Dokuments sind, erhalten Sie gleichzeitig ein Abholschreiben. Dieser Führerschein wird dann bei der Abholung einbehalten bzw. entwertet. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Dokuments sein, so wird Ihnen Ihr neuer Führerschein nach Lieferung durch die Bundesdruckerei direkt übersandt.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag 
  • biometrisches Lichtbild 
  • Kopie Führerschein (sofern vorhanden) 
  • Kopie Personalausweis/Reisepass 
  • Bei Namensänderung: ggf. Nachweis Namensänderung (wenn nicht durch Ausweisdokument ersichtlich)

Antrag / Formulare

Bei Diebstahl/Verlust
Antrag WEG (PDF) (194,2 KiB)
 
Bei Namensänderung
Antrag ERSA (PDF) (174 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für einen Ersatzführerschein betragen:
 
  • bei Verlust: 35,50 € 
  • ansonsten: 
    • wenn das bisherige Führerscheindokument vor 2019 ausgestellt wurde: 25,60 € 
    • wenn das bisherige Führerscheindokument nach 2019 ausgestellt wurde: 11,20 € 
  • bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
 
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.