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Barrierefreiheit im ÖPNV

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht eine vollständig barrierefreie ÖPNV-Nutzung bis zum 01.01.2022 vor.
Um die Kommunen des Zollernalbkreises bei diesem Ziel zu unterstützen, wurde im Zollernalbkreis zum 1. März 2019 ein Förderprogramm zum Abbau von Barrieren im ÖPNV aufgelegt.
Das Programm fördert den barrierefreien Neu-, Um- und Ausbau von Bushaltestellen soweit die Belange von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt und die Anforderungen der Barrierefreiheit erfüllt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist u.a., dass die Maßnahme keine Förderung von Bund oder Land erhält.
Die Vorhaben werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, jedoch maximal 10.000 € je Haltestelle. Die Fördermittel können formlos mit den in § 5 des Förderprogramms genannten Unterlagen beim Verkehrsamt beantragt werden.
Weitere Informationen sind dem beigefügten Förderprogramm und den dazugehörigen Leitlinien zu entnehmen.

Förderprogramm Barrierefreiheit (PDF) (362,6 KiB)

Leitfaden zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums (PDF) (13,021 MiB)