Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

Allgemeine Informationen

Nach Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie den Antrag auf Neuerteilung bereits bis zu sechs Monate vor Ablauf einer möglichen Sperrfrist stellen. Liegt keine Sperrfrist vor, ist eine Antragstellung jederzeit möglich. Den neuen Führerschein erhalten Sie jedoch erst frühestens einen Tag nach dem offiziellen Ende der Sperrfrist. Im Verlauf der Antragsbearbeitung prüfen wir Ihre Fahreignung und entscheiden, ob bei Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder andere/ weitere Nachweise aufgrund der bisherigen Vorfälle erforderlich sind. Sobald alle geforderten Unterlagen vorliegen, die Fahreignung besteht und evtl. angeordnete Prüfungen bestanden sind, stellen wir Ihnen Ihren neuen EU-Kartenführerschein aus.
 
Im Falle einer Entziehung wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs empfiehlt sich das Sammeln von Abstinenznachweisen bereits ab dem Zeitpunkt des Entzugs. Diese Nachweise erhöhen die Chancen einer späteren positiven Begutachtung.
 
Bei einem etwaigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis, weil Ihnen die Fahrerlaubnis sonst entzogen worden wäre, gelten diese Informationen sinngemäß.

Ablauf

Der Antrag auf Neuerteilung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie direkt von uns oder hier im unteren Bereich der Seite zum Download.
 
Ob im Rahmen der Neuerteilung eine MPU oder zusätzliche ärztliche Gutachten erforderlich sind, klären wir während der Antragsbearbeitung. Sollten weitere Nachweise notwendig werden, erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung per Post. Eine verbindliche Vorab-Auskunft, ob eine MPU- oder Gutachtenanordnung nötig sind, ist in der Regel nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag 
  • Führungszeugnis (beim Bürgermeisteramt zu beantragen) 
  • biometrisches Lichtbild 
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 
  • Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T 
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE im Original 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE im Original 
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt

Antrag / Formulare

Antrag NE (PDF) (183,1 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für die Neuerteilung betragen: 
  • mit Probezeit: 105,10 € 
  • ohne Probezeit: 104,30 € 
  • Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
  • Nachgebühr: je nach Einzelfall möglich

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
 
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.