Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Allgemeine Informationen
Nach Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis können Sie den Antrag auf Neuerteilung bereits bis zu sechs Monate vor Ablauf einer möglichen Sperrfrist stellen. Liegt keine Sperrfrist vor, ist eine Antragstellung jederzeit möglich. Den neuen Führerschein erhalten Sie jedoch erst frühestens einen Tag nach dem offiziellen Ende der Sperrfrist. Im Verlauf der Antragsbearbeitung prüfen wir Ihre Fahreignung und entscheiden, ob bei Ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder andere/ weitere Nachweise aufgrund der bisherigen Vorfälle erforderlich sind. Sobald alle geforderten Unterlagen vorliegen, die Fahreignung besteht und evtl. angeordnete Prüfungen bestanden sind, stellen wir Ihnen Ihren neuen EU-Kartenführerschein aus.
Im Falle einer Entziehung wegen Drogen- oder Alkoholmissbrauchs empfiehlt sich das Sammeln von Abstinenznachweisen bereits ab dem Zeitpunkt des Entzugs. Diese Nachweise erhöhen die Chancen einer späteren positiven Begutachtung.
Bei einem etwaigen Verzicht auf die Fahrerlaubnis, weil Ihnen die Fahrerlaubnis sonst entzogen worden wäre, gelten diese Informationen sinngemäß.
Ablauf
Der Antrag auf Neuerteilung ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen. Einen Antrag erhalten Sie direkt von uns oder hier im unteren Bereich der Seite zum Download.
Ob im Rahmen der Neuerteilung eine MPU oder zusätzliche ärztliche Gutachten erforderlich sind, klären wir während der Antragsbearbeitung. Sollten weitere Nachweise notwendig werden, erhalten Sie eine gesonderte Benachrichtigung per Post. Eine verbindliche Vorab-Auskunft, ob eine MPU- oder Gutachtenanordnung nötig sind, ist in der Regel nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Führungszeugnis (beim Bürgermeisteramt zu beantragen)
- biometrisches Lichtbild
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung bei den Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE im Original
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sofern die Tatzeit innerhalb der Probezeit liegt
Antrag / Formulare
Antrag NE (PDF) (183,1 KiB)
Gebühren
- mit Probezeit: 105,10 €
- ohne Probezeit: 104,30 €
- Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
- Nachgebühr: je nach Einzelfall möglich
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

