Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Dienstführerschein

Allgemeine Informationen

Wer im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei ist und diese auch zivil nutzen möchte, muss diese in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Ansonsten ist der Dienstführerschein nur für das Fahren von Dienstfahrzeugen gültig. Es besteht auch die Möglichkeit eine bereits vorhandene zivile Fahrerlaubnis, durch dienstlich erworbene Fahrerlaubnisklassen zu erweitern.

Ablauf

Der Antrag ist über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
 
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid und ein Abholschreiben. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag 
  • biometrisches Lichtbild 
  • Kopie Dienstführerschein (falls Dienstverhältnis noch besteht) 
  • Bescheinigung über den früheren Dienstführerscheinbesitz (falls Dienstverhältnis nicht mehr besteht) 
  • Kopie ziviler Führerschein (falls vorhanden)
Sofern die Erteilung der Dienstfahrerlaubnis bereits mehr als 5 Jahre zurückliegt, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
 
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 FeV für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE im Original 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE im Original 
  • Ab dem 50. Lebensjahr Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV bei den Klassen D1, D1E, D und DE im Original 
  • Führungszeugnis bei den Klassen D1, D1E, D und DE

Antrag / Formulare

Antrag DIENST (PDF) (175,9 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis betragen: 
  • Bei Normallieferung ohne Probezeit: 40,00 € 
  • Bei Normallieferung mit Probezeit: 40,80 € 
  • Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
 
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.