Dienstführerschein
Allgemeine Informationen
Wer im Besitz einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, Polizei oder Bundespolizei ist und diese auch zivil nutzen möchte, muss diese in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Ansonsten ist der Dienstführerschein nur für das Fahren von Dienstfahrzeugen gültig. Es besteht auch die Möglichkeit eine bereits vorhandene zivile Fahrerlaubnis, durch dienstlich erworbene Fahrerlaubnisklassen zu erweitern.
Ablauf
Der Antrag ist über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid und ein Abholschreiben. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Kopie Dienstführerschein (falls Dienstverhältnis noch besteht)
- Bescheinigung über den früheren Dienstführerscheinbesitz (falls Dienstverhältnis nicht mehr besteht)
- Kopie ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 FeV für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE im Original
- Ab dem 50. Lebensjahr Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV bei den Klassen D1, D1E, D und DE im Original
- Führungszeugnis bei den Klassen D1, D1E, D und DE
Antrag / Formulare
Antrag DIENST (PDF) (175,9 KiB)
Gebühren
- Bei Normallieferung ohne Probezeit: 40,00 €
- Bei Normallieferung mit Probezeit: 40,80 €
- Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

