Umtausch in einen EU-Kartenführerschein (Papier in Karte)
Allgemeine Informationen
Alle Personen, die 1953 oder später geboren sind, haben Ihren Papierführerschein (Ausstellung bis einschließlich 31.12.1998) bereits umzutauschen. Personen, die vor 1953 geboren sind, haben Ihren Papierführerschein erst bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine bis 2033 einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind.
Ablauf
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen abgeben. (Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr) Es ist am besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.
Erforderliche Unterlagen
- gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Umstellung
- Nachweis Mithilfe/Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (nur bei Klasse T erforderlich)
- ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (nur bei Verlängerung Klasse 2)
Antrag / Formulare
Antrag UM (PDF) (182,9 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50€. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

