Umtausch in einen EU-Kartenführerschein (Papier in Karte)
Allgemeine Informationen
Alle Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind.
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine):
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.07.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Ablauf
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen stellen.
(Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstellen mehr)
Es ist am Besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.
Erforderliche Unterlagen
Für den Umtausch/Antrag per Post werden folgende Unterlagen benötigt:
- gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Umstellung
- unterschriebenes Beiblatt
- Nachweis Mithilfe/Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (nur bei Klasse T erforderlich)
- ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (nur bei Verlängerung Klasse 2)
Antrag / Formulare
UM_Antrag Umstellung in Kartenführerschein (PDF) (510,2 KiB)
Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag (PDF) (23 KiB)
Wichtiger Hinweis:
Bitte zusätzlich das "Beiblatt zum Fahrerlaubnisantrag" mit ausdrucken, unterschreiben und beilegen!
Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50€.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

