Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Umtausch in einen EU-Kartenführerschein (Papier in Karte)

Allgemeine Informationen

Alle Personen, die 1953 oder später geboren sind, haben Ihren Papierführerschein (Ausstellung bis einschließlich 31.12.1998) bereits umzutauschen. Personen, die vor 1953 geboren sind, haben Ihren Papierführerschein erst bis spätestens 19.01.2033 umzutauschen. Damit stellt die EU sicher, dass alle im Umlauf befindlichen Führerscheine bis 2033 einheitlich nach den aktuellen Fälschungsschutz‐Standards gestaltet sind.

Ablauf

Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen abgeben.  (Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr) Es ist am besten den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie ein Abholschreiben und einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu.

Erforderliche Unterlagen

  • gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • biometrisches Lichtbild (kein QR-Code möglich)
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Umstellung
  • Nachweis Mithilfe/Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (nur bei Klasse T erforderlich)
  • ärztliche und augenärztliche Bescheinigung (nur bei Verlängerung Klasse 2)

Antrag / Formulare

Antrag UM (PDF) (182,9 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für den Umtausch betragen 26,50€. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.