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Veranstaltungen aus verkehrsrechtlicher Sicht

Veranstaltungen, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straßen für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.

Die Erlaubnis ist vom Veranstalter über die Gemeinde bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Adressat der Erlaubnis ist der jeweilige Veranstalter, die im Einzelfall erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung für die Sperrung, Umleitungen usw. richtet sich dagegen an den Straßenbaulastträger.

Vom Veranstalter ist neben dem Antrag ein Versicherungsnachweis sowie die Veranstaltererklärung laut beigefügten Vordrucken vorzulegen.

Hinweis:
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen, bei Großveranstaltungen 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Landratsamt einzureichen.

Antrag auf verkehrsrechtlicher Anordnung (Veranstaltungen) (PDF) (371,7 KiB)
Vordruck Versicherungsnachweis (PDF) (52,4 KiB)
Vordruck Veranstaltererklärung (PDF) (880,6 KiB)