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Stephan Ziegler
Leitung Amt für Straßen- und Radwegebau

Mann, dunkles Haar, Hemd und Jacket. Brille

Umgang mit Schnittgut – schnell entfernen oder neue Lebensräume erschaffen

Neben einer Straße wird im Grünzug gearbeitet.

Allerorten werden derzeit zum Beginn des Jahres Bäume, Hecken und Büsche zurückgeschnitten. Die Naturschutzbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis gibt Tipps, was dabei im Sinne des Wohls von Kleintieren und Vögeln zu beachten ist.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (55,1 KiB).

Grundsätzlich ist es nur in den Herbst- und Wintermonaten zwischen Oktober und Februar erlaubt, Hecken, Büsche und Bäume (außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen) zu fällen, abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das Verbot zwischen dem 1. März und dem 30. September dient dazu, Brut- und Nistplätze von Vögeln und anderen Tieren zu schützen. Schonende Form- und Pflegeschnitte stellen dagegen keine Gefahr dar und erhalten den Lebensraum für die Tiere.

Was Naturschützer immer wieder feststellen: Dass nach der Pflege von Hecken und Biotopen das Schnittgut oft liegen gelassen wird. Dies kann unerwünschte Folgen haben, da sich Kleintiere und Vögel in den liegen gebliebenen Ästen und Zweigen niederlassen können. „Wenn das Schnittgut zu lange liegenbleibt, kann es zu artenschutzrechtlichen Konflikten kommen, wenn das Schnittgut später entfernt wird“, erläutert Kreisökologin Anne Buhl. 

Um solche Konflikte zu vermeiden und den Artenschutz zu gewährleisten, sollte Schnittgut, das einer Entsorgung zugeführt werden soll, immer zeitnah entfernt werden. Idealerweise sollte dies vor dem 1. März geschehen, um sicherzustellen, dass keine brütenden Tiere gestört werden.

Abgeschnittene Äste liegen neben einem Radweg.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im eigenen Garten oder auf öffentlichen Flächen Schnittgut in Form eines Totholzhaufen dauerhaft liegen zu lassen. Ein Beispiel für die Praxis liefert hier die Straßenmeisterei an der Lärmschutzwand an der Bundesstraße 27 in Engstlatt. Im Zuge einer Durchforstung des Gehölzbestands wurde Schnittgut in Form von Hackschnitzeln auf der Fläche belassen. Diese übernehmen die Funktion als Überwinterungsquartier für Reptilien und Amphibien. Zudem dient das verrottende Pflanzenmaterial mit der Zersetzungswärme für Schlangen wie der Ringelnatter als Eiablageplatz. „Auch ein kleiner Haufen kann als Lebensraum dienen. Seien Sie mutig und nutzen Sie das Schnittgut als Basis, um eine ‚wilde Ecke‘ für die Tierwelt im Garten zu gestalten“, appelliert Birgit Jezorski, Expertin für Biodiversität.
Dürfen neben dem Totholz Brennnesseln wachsen, finden beispielsweise die Raupen des Tagpfauenauges Nahrung, und diese schönen Schmetterlinge kann man dann vielleicht im Sommer bewundern. Über einen angrenzenden Steinhaufen freut sich etwa die Zauneidechse, und Blindschleichen können diesen zum Überwintern nutzen. Mit etwas Phantasie können so im eigenen Garten auf kleinem Raum Lebensräume für viele verschiedene Arten erschaffen werden.