„Ewige Gült“ – außergewöhnliche Zeugnisse der Kreisgeschichte online zugänglich
Ausgebreitet in großen Pappkartons, in denen jeweils bequem eine XXL-Familienpizza Platz hätte, liegen fünf stattliche Pergamenturkunden, die das Kreisarchiv Zollernalbkreis verwahrt und nun in digitaler Form online verfügbar gemacht hat. Es handelt sich um außergewöhnliche Zeugnisse der Kreisgeschichte, die in den Anfang des 17. Jahrhunderts zurückführen.
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Zu dieser Zeit regierte in Württemberg der visionäre und ehrgeizige Herzog Friedrich I., auf den etwa die Gründung der Stadt Freudenstadt zurückgeht. Seine Politik war äußerst kostspielig, insbesondere der Ankauf zahlreicher neuer Gebiete für Württemberg. Die Mittel für diese teuren Vorhaben lieh er sich an vielen verschiedenen Stellen – unter anderem in Balingen. 7.000 Gulden stellte ihm die Stadt im Jahr 1605 zur Verfügung. Heute wären das bereinigt nach Kaufkraft knapp 10 Millionen Euro. Im Ausgleich erhielt die Stadt Balingen eine mit 5 Prozent verzinste sogenannte „ewige Gült“. Bedeutet: Die Stadt bekam solange jährlich 350 Gulden ausbezahlt (ca. 500.000 Euro), bis der Herzog oder dessen Nachkommen die 7.000 Gulden auf einen Schlag zurückzahlen konnten.
Die stattliche Summe hatte Balingen jedoch nicht allein aufgebracht. Vielmehr hatten vor allem umliegende Orte aus dem Gebiet des heutigen Zollernalbkreises dazu beigetragen und dadurch einen Anspruch an der jährlichen Zinszahlung erworben. Ebendiesen Anteil bezeugen jene fünf Urkunden für die Orte Erzingen, Engstlatt, Truchtelfingen, Winterlingen und Zillhausen (mit Stockenhausen, Streichen und Burgfelden) aus dem Jahr 1613: In umständlicher Kanzleisprache und ellenlangen Sätzen halten sie jeweils deren Beitrag und auch den Wortlaut der Originalurkunde von 1605 fest. Offenbar hat es acht Jahre später Klärungsbedarf über die Anteile gegeben – oder manche Parteien wollten ihren Anspruch auf die Zinsen sogar verkaufen.
Der Verkauf des Zinsanspruches war nicht nur möglich, sondern durchaus gängige Praxis. Anrecht auf die jährliche Zahlung hatte ausdrücklich der rechtmäßige Eigentümer der jeweiligen Urkunde; das wiederum wäre heute das Kreisarchiv Zollernalbkreis. „Solange das Land Baden-Württemberg – in vermögensrechtlicher Nachfolge des Herzogs – keinen Nachweis von der Rückzahlung der Geldleihe vorlegen kann, dürfte es ganz streng genommen noch beim Zollernalbkreis in der Kreide stehen“, sagt Kreisarchivar Dr. Uwe Folwarczny mit einem Augenzwinkern. Viele Fragen bleiben jedenfalls offen; die Geschichte der faszinierenden Schriftstücke ist sicher noch nicht zu Ende erzählt. So muss es einst mindestens ein Dutzend dieser Urkunden gegeben haben. Und der Standort des ursprünglichen Gültbriefs von 1605 ist nicht bekannt.
Die Exemplare des Kreisarchivs stehen nun frisch digitalisiert zur allgemeinen Einsicht online zur Verfügung – unter www.kreisarchiv-zollernalbkreis.findbuch.net, im Ordner „BL Oberamt/Landratsamt Balingen (bis 1972)“, Register „Urkunden“. Die zugehörigen Transkriptionen und Regesten wurden vom ehrenamtlichen Mitarbeiter des Kreisarchives Samuel Schatz erstellt.


