Fahrerlaubnisse
In diesen Fällen ist die terminfreie Abholung innerhalb der Öffnungszeiten (siehe links) am Infoschalter möglich:
- Austausch der BF17-Prüfungsbescheinigung in eine EU-Führerscheinkarte
- Sie haben ein Abholschreiben erhalten, in welchem die terminfreie Abholung geschildert ist
- Sie haben die Führerscheinprüfung bestanden (bitte die vom TÜV ausgehändigte Bestätigung über die bestandene Prüfung mitbringen)
In allen anderen Fällen ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Bitte nutzen Sie hierfür unser Angebot der Online-Terminvergabe.
Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können.
Bei folgenden Anliegen ist keine Online- Terminvergabe möglich; hierfür bitten wir Sie um telefonische Terminvereinbarung:
- Akteneinsicht
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug
- Auffälligkeiten mit Betäubungsmitteln/Alkohol/Körperverletzung
- Verstöße Punkte (Fahreignungsbewertungssystem)
- Verstöße in der Probezeit
Anträge, wie beispielsweise Ersterteilungen, Fahren ab 17, Erweiterungen, Umschreibungen, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Neuerteilungen (diese sind weiterhin über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen).
Dienstleistungen:
- Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
- Fahrerqualifizierungsnachweis
- Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
- Erteilung B 196
- Verlängerung der C- und D-Klassen
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
- Ausländische Fahrerlaubnis
- Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
- Ersatzführerschein wegen Auflagenänderung
- Internationaler Führerschein
- Dienstführerschein
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Punktestand
- Fahrlehrerlaubnis
- Fahrschulerlaubnis