Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen

Wer Fahrgäste gewerblich in Taxis, Mietwagen, Krankenwagen oder Bussen befördern möchte, benötigt eine Fahrgastbeförderungserlaubnis. Diese kann ab dem 21. Lebensjahr beantragt werden (für Krankenwagen bereits ab 19 Jahren) und ist jeweils fünf Jahre gültig.

Ablauf

Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen.
 
Nach Abschluss der Bearbeitung senden wir Ihnen den Fahrgastschein zusammen mit dem Gebührenbescheid direkt zu. Alternativ können Sie den Fahrgastschein nach vorheriger Absprache während unserer Öffnungszeiten persönlich abholen.
 
Falls bereits ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorliegt, ist es auch möglich einen Termin hier zu buchen. Sie erhalten dann direkt am Termin Ihren Fahrgastschein ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag 
  • Kopie Personalausweis/Reisepass 
  • Kopie Führerschein 
  • Führungszeugnis (beim Bürgermeistamt zu beantragen) 
  • Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 FeV im Original 
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung im Original 
  • falls vorhanden: Kopie bisheriger Fahrgastschein 
  • bei erstmaligem Erwerb oder dem ab 60. Lebensjahr: Untersuchung nach Anlage 5 Nr.2 FeV im Original (Reaktionstest)

Antrag / Formulare

Antrag FG (PDF) (128,6 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für die Ausstellung eines Fahrgastscheins betragen 40,00 €.
 
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.