Fahrgastbeförderung
Allgemeine Informationen
Wer Fahrgäste gewerblich in Taxis, Mietwagen, Krankenwagen oder Bussen befördern möchte, benötigt eine Fahrgastbeförderungserlaubnis. Diese kann ab dem 21. Lebensjahr beantragt werden (für Krankenwagen bereits ab 19 Jahren) und ist jeweils fünf Jahre gültig.
Ablauf
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen über das für Sie zuständige Bürgermeisteramt einzureichen.
Nach Abschluss der Bearbeitung senden wir Ihnen den Fahrgastschein zusammen mit dem Gebührenbescheid direkt zu. Alternativ können Sie den Fahrgastschein nach vorheriger Absprache während unserer Öffnungszeiten persönlich abholen.
Falls bereits ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) vorliegt, ist es auch möglich einen Termin hier zu buchen. Sie erhalten dann direkt am Termin Ihren Fahrgastschein ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie Personalausweis/Reisepass
- Kopie Führerschein
- Führungszeugnis (beim Bürgermeistamt zu beantragen)
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 FeV im Original
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung im Original
- falls vorhanden: Kopie bisheriger Fahrgastschein
- bei erstmaligem Erwerb oder dem ab 60. Lebensjahr: Untersuchung nach Anlage 5 Nr.2 FeV im Original (Reaktionstest)
Antrag / Formulare
Antrag FG (PDF) (128,6 KiB)
Gebühren
Die Gebühren für die Ausstellung eines Fahrgastscheins betragen 40,00 €.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

