Auflagenänderung Sonstige (Austragung Sehhilfe, Austragung B197/78)
Allgemeine Informationen
Auflagen zur Fahrerlaubnis werden in der Regel durch so genannte Schlüsselzahlen im Führerschein wiedergegeben. Ändern sich diese Auflagen, muss entsprechend ein neues Führerscheindokument ausgestellt werden und die Schlüsselzahl ein- oder ausgetragen bzw. geändert werden.
Sehhilfe
Wenn sich Ihre Sehfähigkeit verbessert hat, sodass Sie künftig auf die eingetragene Sehhilfe verzichten können, kann die entsprechende Auflage in Ihrem Führerschein ausgetragen werden. Nur wenn diese ausgetragen wurde, dürfen Sie ohne Brille ein Kraftfahrzeug führen. Sofern Sie es wünschen, kann auch nachträglich die Sehhilfe in den Führerschein eingetragen werden.
Getriebeart
Möchten Sie die Schlüsselzahlen 197 (Klasse B für Schaltfahrzeuge und Prüfung auf Automatikfahrzeug) oder 78 (jeweilige Klasse nur für Automatikfahrzeuge) aus Ihrem Führerschein austragen lassen, so ist eine praktische Fahrprüfung/Fahrerschulung vorgeschrieben.
Andere Auflagen
Sollten Sie wegen einer körperlichen Einschränkung technische Anpassungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen müssen, ist auch dies im Führerschein zu vermerken. Bevor wir die Eintragung vornehmen, lassen Sie die vorgenommenen Umbauten durch einen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle begutachten. Sobald das Gutachten vorliegt, können wir die Änderungen in Ihrem Führerschein durchführen.
Informationen zur Eintragung der Schlüsselzahlen B 96 und B 196 finden Sie auf der hierfür vorgesehenen Unterseite.
Ablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen.
Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie von uns per Post einen Gebührenbescheid. Ist keine Fahrprüfung nötig, übersenden wir Ihnen zugleich ein Abholschreiben. Ist eine praktische Prüfung vorgeschrieben, leiten wir nach Eintreffen des neuen Kartenführerscheins den Prüfauftrag an den TÜV weiter. Nach bestandener Fahrprüfung erhalten Sie in der Regel Ihren Führerschein direkt vom Prüfer.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Kopie Führerschein
- Kopie Personalausweis
- Sehtest für die Klassen AM, A1, A, B, BE und T im Original
- augenärztliches Zeugnis oder Gutachten für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, und DE im Original
- Nachweis Fahrerschulung (bei Eintragung B197)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers (aaSoP), z.B. vom TÜV
Antrag / Formulare
Antrag AUFL (PDF) (204,7 KiB)
Gebühren
- Bei Normallieferung: 26,50 €
- Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

