Immissionsschutz
Das Sachgebiet Immissionsschutz ist für folgende Bereiche zuständig:
Die Bereiche Wasser (Gewässerschutz / industrielles Abwasser...) und Abfall fallen nicht in die Zuständigkeit des Sachgebietes Immissionsschutz.
Häufige Themen
Alle in diesen Bereichen relevanten Gesetze, Verordnungen und Informationen finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
Aktuelle Hinweise / Genehmigungsverfahren:
- Antragsunterlagen zum Antrag auf Erweiterung des Steinbruchs Plettenberg (sogenannte «Süderweiterung 1») und Änderung der genehmigten Abbau- und Rekultivierungsplanung im Rahmen nach § 16 BImSchG der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Engelbert Schneider GmbH & Co. KG zur flächenmäßigen Erweiterung des bestehenden Muschelkalksteinbruchs in Haigerloch-Weildorf gemäß § 16 BImSchG

