Prostitution
Im Zollernalbkreis war Prostitution bis vor einiger Zeit im gesamten Kreisgebiet verboten.
Seitdem die Stadt Balingen die Einwohnergrenze von 35.000 Einwohnern überschritten hat, besteht für das Stadtgebiet Balingen eine Ausnahme. In Albstadt ist die Prostitution durch eine Sperrbezirksverordnung untersagt – und zwar sowohl im Stadtkern als auch in allen Stadtteilen. Und auch in den restlichen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist Prostitution weiterhin verboten.
Gemäß § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) besteht eine Anmeldepflicht für Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen. Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen, und zwar persönlich bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll.
Sollten Sie als Prostituierte oder Prostituierter vorwiegend im Zollernalbkreis (Stadt Balingen) tätig werden wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin:
- für das behördliche Informations- und Beratungsgespräch unter 07433/92-1350 oder
07433/92-1152 oder per Mail an gewerberecht@zollernalbkreis.de, - für die vertrauliche gesundheitliche Beratung unter 07471/9309-1568 oder per Mail an gesundheitsamt@zollernalbkreis.de.
Beachten Sie bitte, dass zwingend eine Terminvereinbarung notwendig ist. Planen Sie ausreichend Zeit ein. Die Gespräche sind gesetzlich vorgeschrieben. Erst nach deren Durchführung erhalten Sie die sogenannte Anmeldebescheinigung (ugs. Prostitutions-Ausweis).
Notwendige Unterlagen:
- 2 Lichtbilder
- Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Meldebescheinigung
- Ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, haben nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben
- Bei der ersten Anmeldung: Nachweis (Bescheinigung) einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Abs. 1 ProstSchG
Prostitutionsstätte
Für die Einholung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsstätte ist die Stadt Balingen zuständig, nicht das Landratsamt Zollernalbkreis. Wenden Sie sich zu Fragen zu Prostitutionsstätten also bitte an das Ordnungsamt der Stadt Balingen.
