Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

BOS-Führerschein (Führerschein für Einsatzfahrzeuge)

Allgemeine Informationen

Die Sonderregelung gilt für ehrenamtliche Helfer bei der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz. Sie dürfen damit größere Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren. Sie brauchen dafür keinen teuren Lkw-Führerschein in der Fahrschule machen. Die Fahrberechtigung gilt nur für Ihren ehrenamtlichen Dienst.

Es gibt zwei Stufen für diese Berechtigung:
 
  • Kleine Fahrberechtigung: Für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtmasse. 
  • Große Fahrberechtigung: Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse, auch mit Anhänger.
Wichtige Voraussetzungen vor dem Antrag:
 
  • Sie müssen seit mindestens zwei Jahren den Autoführerschein (Klasse B) besitzen. 
  • Sie müssen aktiv und ehrenamtlich bei einer anerkannten Organisation mitwirken. 
  • Sie müssen eine interne Ausbildung und Prüfung in Ihrer Organisation erfolgreich bestanden haben.

Ablauf

Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen stellen. 
(Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.)
Sie können für die Beantragung einen Termin auf unserer Webseite buchen, den Antrag postalisch oder per E-Mail stellen.

  • Bei Beantragung mit Termin vor Ort erhalten Sie den BOS-Führerschein direkt ausgehändigt. 
  • Bei Beantragung per Post oder E-Mail können Sie den BOS-Führerschein auf Wunsch an die Meldeanschrift zugesandt bekommen. (Aufpreis Porto) 
  • Bei Beantragung per Post oder E-Mail können Sie alternativ ohne Aufpreis für ein Porto den BOS-Führerschein ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten abholen, sobald Sie Nachricht erhalten, dass der BOS-Führerschein zur Abholung bereitliegt.

Erforderliche Unterlagen

  • gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins 
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses 
  • Prüfungsbescheinigung Ihrer Einsatz-Organisation 
  • Ausbildungsbescheinigung Ihrer Einsatz-Organisation 
  • Mitteilung, ob Sie den BOS-Führerschein per Post zugesandt haben wollen (zzgl. Auslagen für Porto – siehe Gebühren) oder diesen bei uns abholen

Antrag/Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Gebühren

Die Gebühren für den BOS-Führerschein betragen:
 
  • 24,30 €
  • Bei Versand per Post zzgl. 1,10€ für unsere Auslagen.

Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von zwei Wochen.