Misteln gefährden Streuobstbäume – Entfernung dringend geboten
Noch vor wenigen Wochen wurden Mistelzweige nach altem Brauch über Türen aufgehängt – sie gelten als Symbol für Glück und Abwehr. Für heimische Streuobstbestände kann die Pflanze allerdings gefährlich sein. Darauf weist Achim Beck, Kreisfachberater für Obstbau vom Landwirtschaftsamt Zollernalbkreis, hin.
Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (54,5 KiB).
Gerade jetzt in der Übergangszeit zwischen Winter und Frühjahr wird das Ausmaß der Laubholzmistel sichtbar. Große grüne Kugeln haben sich in Laubbäumen wie Pappeln, Weiden und Linden eingenistet. Von Mistelbefall betroffen sind zudem in zunehmendem Maße Streuobstbäumen, vor allem der Apfel. Wie der Halbschmarotzer wirkt, erläutert Achim Beck, am Beispiel eines von Mispeln befallenen Apfelbaums auf einer Streuobstwiese nahe Engstlatt. „Man sieht schnell: Der Baum ist angegriffen und geschwächt“, sagt Beck. Die Misteln haben sich über Saugorgane, die sogenannten Haustorien, die die Rinde durchdringen, im Holz verankert. So entziehen sie den Bäumen während des Winters Wasser und Nährstoffe, die im Frühjahr zum Austrieb fehlen. Misteln besiedeln bevorzugt alte, geschwächte Bäume und führen so zu deren Absterben, erläutert Beck.
Misteln verbreiten sich dank unfreiwilliger tierischer Helfer. Aus den weiblichen Blüten entwickeln sich Samen, die von einer weißen, klebrigen Hülle umschlossen sind. Diese Samenhüllen bleiben an Vögeln hängen. Deshalb sind Misteln zumeist in den oberen Kronenpartien zu finden, was die Beseitigung deutlich erschwert.
Wegen der tiefen Verankerung der Haustorien reicht ein oberflächliches Entfernen der grünen Kugeln bei der Bekämpfung nicht aus. Mindestens 20 Zentimeter zurück ins gesunde Holz oder an der nächstgelegenen Astgabel sollten Misteln ausgeschnitten werden. Bei Befall an Stamm und Leitästen kann die Mistel nur direkt entfernt werden. Neuaustriebe müssen in den Folgejahren konsequent ausgebrochen werden. Die Beseitigung erfolgt am besten mit langen Stangensägen. Werden die Misteln nicht entfernt, führt dies oft schon nach wenigen Jahren zum Absterben des ganzen Baumes.
Laubholzmisteln stehen nicht unter Naturschutz und können bedenkenlos entfernt werden. Aus Rücksicht auf Vögel allerdings bevorzugt zwischen September und März. Lediglich deren gewerblicher Verkauf bei Weihnachtsmärkten oder anderen Veranstaltungen muss von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt genehmigt werden.
Kreisfachberater Beck hilft bei dem Thema gerne weiter. Wer Fragen hat, kann sich per E-Mail an landwirtschaftsamt@zollernalbkreis.de melden.



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