Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle sich nicht im Haupthaus des Landratsamtes befindet. Sie finden uns im „Balisanahaus“ unter der oben genannten Adresse. Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.
 

Herr Warth
Sachgebietsleitung
  

Öffnungszeiten

Mo + Di: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Fr: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
 

Ordnungsamt
Grünewaldstraße 15
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Datenschutz

Unsere datenschutzrechtlichen Hinweise finden Sie auf https://www.zollernalbkreis.de/ds-ordnung

Erteilung B 196

Allgemeine Informationen

Der Eintrag „B196“ ist eine Erweiterung Ihrer Klasse-B-Fahrerlaubnis und erlaubt Ihnen, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung (Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg) zu führen.
 
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Eine gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Der Zusatz 196 gilt ausschließlich national – international bleibt nur die Klasse B anerkannt.

Ablauf

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung an der Fahrerschulung kann problemlos nachgereicht und beim Abholen des Führerscheins vorgelegt werden. Das Antragsformular erhalten Sie direkt im Landratsamt oder über Ihre Fahrschule. Das Formular steht hier zum Download bereit.
 
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid und ein Abholschreiben. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • biometrisches Lichtbild
  • Teilnahmebescheinigung B196 im Original (kann nachgereicht werden)
  • Kopie Führerschein
  • Kopie Personalausweis

Antrag/Formulare

Antrag AUFL (PDF) (204,7 KiB)

Gebühren

Die Gebühren für den Eintrag B196 betragen:
 
  • Bei Normallieferung: 40,00 €
  • Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.