Erteilung B 196
Allgemeine Informationen
Der Eintrag „B196“ ist eine Erweiterung Ihrer Klasse-B-Fahrerlaubnis und erlaubt Ihnen, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum, maximal 11 kW Leistung (Leistungsgewicht ≤ 0,1 kW/kg) zu führen.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten, ein Mindestalter von 25 Jahren sowie der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren. Eine gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Der Zusatz 196 gilt ausschließlich national – international bleibt nur die Klasse B anerkannt.
Ablauf
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Führerscheinstelle einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung an der Fahrerschulung kann problemlos nachgereicht und beim Abholen des Führerscheins vorgelegt werden. Das Antragsformular erhalten Sie direkt im Landratsamt oder über Ihre Fahrschule. Das Formular steht hier zum Download bereit.
Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid und ein Abholschreiben. Sobald Ihr neuer Führerschein fertig ist, holen Sie ihn persönlich am Info-Schalter während der regulären Öffnungszeiten ab – ganz ohne Termin.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag
- biometrisches Lichtbild
- Teilnahmebescheinigung B196 im Original (kann nachgereicht werden)
- Kopie Führerschein
- Kopie Personalausweis
Antrag/Formulare
Antrag AUFL (PDF) (204,7 KiB)
Gebühren
- Bei Normallieferung: 40,00 €
- Bei Express-Bestellung: zusätzlich 24,50€
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Bestelloption Express keine beschleunigte Antragsbearbeitung darstellt, sondern nur den Führerscheindruck bei der Bundesdruckerei verkürzt. Die Standardlieferung dauert etwa fünf Wochen, bei Express sind es rund eine Woche. Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von vier Wochen.

