BOS-Führerschein (Führerschein für Einsatzfahrzeuge)
Allgemeine Informationen
Die Sonderregelung gilt für ehrenamtliche Helfer bei der Feuerwehr, dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz. Sie dürfen damit größere Einsatzfahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren. Sie brauchen dafür keinen teuren Lkw-Führerschein in der Fahrschule machen. Die Fahrberechtigung gilt nur für Ihren ehrenamtlichen Dienst.
- Kleine Fahrberechtigung: Für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen Gesamtmasse.
- Große Fahrberechtigung: Für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse, auch mit Anhänger.
- Sie müssen seit mindestens zwei Jahren den Autoführerschein (Klasse B) besitzen.
- Sie müssen aktiv und ehrenamtlich bei einer anerkannten Organisation mitwirken.
- Sie müssen eine interne Ausbildung und Prüfung in Ihrer Organisation erfolgreich bestanden haben.
Ablauf
Den Antrag können Sie bei der Führerscheinstelle in Balingen stellen.
(Das Landratsamt unterhält keine Führerschein-Außenstelle mehr.)
Sie können für die Beantragung einen Termin auf unserer Webseite buchen, den Antrag postalisch oder per E-Mail stellen.
- Bei Beantragung mit Termin vor Ort erhalten Sie den BOS-Führerschein direkt ausgehändigt.
- Bei Beantragung per Post oder E-Mail können Sie den BOS-Führerschein auf Wunsch an die Meldeanschrift zugesandt bekommen. (Aufpreis Porto)
- Bei Beantragung per Post oder E-Mail können Sie alternativ ohne Aufpreis für ein Porto den BOS-Führerschein ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten abholen, sobald Sie Nachricht erhalten, dass der BOS-Führerschein zur Abholung bereitliegt.
Erforderliche Unterlagen
- gut lesbare Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Prüfungsbescheinigung Ihrer Einsatz-Organisation
- Ausbildungsbescheinigung Ihrer Einsatz-Organisation
- Mitteilung, ob Sie den BOS-Führerschein per Post zugesandt haben wollen (zzgl. Auslagen für Porto – siehe Gebühren) oder diesen bei uns abholen
Antrag/Formulare
Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Gebühren
- 24,30 €
- Bei Versand per Post zzgl. 1,10€ für unsere Auslagen.
Bitte senden Sie uns kein Bargeld zu. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren überweisen Sie dann bitte innerhalb von zwei Wochen.

