Hebammenförderung
Hebammen leisten mit ihrer Arbeit einen großen Beitrag zur Gesundheitsförderung und medizinischen Versorgung. Gleichzeitig sind sie ein rares Gut.
Zusammen mit dem Hebammenverband Zollernalbkreis wurde in einer Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Gesundheitskonferenz ein Maßnahmenprogramm zur Entlastung der Hebammen erarbeitet. Neben der Unterstützung der freiberuflichen Hebammen soll damit auch die Attraktivität des Zollernalbkreises für weitere Kolleginnen gesteigert werden.
Unterstützungsangebote:
- Homepage der Hebammen im Zollernalbkreis mit Ampelsystem
- Fortbildungszuschuss
- Geräteausstattung und -eichung
- Hebammentasche für neue Hebammen
Hinweise zum Datenschutz: www.zollernalbkreis.de/ds-gesundheit
Sie haben Fragen oder Anregungen zu den Unterstützungsangeboten? Wir freuen uns über eine Nachricht an gesundheitsplanung@zollernalbkreis.de
Antrag auf Fortbildungszuschuss

Im Rahmen der Hebammenförderung Zollernalbkreis können freiberuflich tätige Hebammen einen jährlichen Fortbildungszuschuss von bis zu 250 € erhalten. Der Antrag muss sich auf eine im selben Jahr besuchte Fortbildung beziehen und bis spätestens Jahresende eingereicht werden. Bitte nutzen Sie hierfür das digitale Antragsformular (über den nachfolgenden Link oder QR-Code) und legen Sie eine Rechnungskopie sowie die Teilnahmebescheinigung bei.
Antrag auf Fortbildungszuschuss (digitales Antragsformular)


