Kontakt

Führerscheinstelle Balingen
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon 07433 921446
Fax 07433 921520

Herr Warth
Sachgebietsleitung

  

Öffnungszeiten

 
Montag bis Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr

Deutsch

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 der FeV für

  • Taxi / Mietwagen
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 PBefG)
  • Krankenwagen
  • Gewerbsmäßige Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen im PKW (§ 48 PBefG)

Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (bzw. 19 Jahre bei Krankenwagen) und wird befristet auf 5 Jahre erteilt.



Der Fahrgastantrag muss bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt zusammen mit folgenden Unterlagen abgegeben werden:

  • Nachweis über den Besitz einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis - dieses muss beim Bürgermeisteramt beantragt werden
  • augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)
  • bei erstmaligem Erwerb oder bei Verlängerung der Fahrerlaubnis ab Vollendung des 60. Lebensjahres: Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 zur FeV mit Unterschrift und Stempel des Arztes (im Original)