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Nahverkehrsplan

Der Zollernalbkreis ist als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes Baden-Württemberg verpflichtet einen Nahverkehrsplan aufzustellen.

Im Nahverkehrsplan legt der Landkreis die Ziele fest, wohin sich der ÖPNV in den kommenden 4-6 Jahren entwickeln soll. Er ist damit ein Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität im Zollernalbkreis. Er legt Angebots- und Qualitätsstandards fest und trifft Aussagen zur Barrierefreiheit im ÖPNV.  Diese Standards müssen bei der Neuvergabe der Buslinien berücksichtigt werden.

Der Aufstellungsprozess wurde von vielen Akteuren begleitet. Sowohl während der Entwurfsphase als auch im Rahmen des Anhörverfahrens konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Abgerundet wurde der Prozess von einer umfangreichen Bürgerbeteiligung, deren wesentliche Ergebnisse im Nahverkehrsplan dargestellt werden.

Der Kreistag des Zollernalbkreises hat den aktuellen Nahverkehrsplan am 20. März 2023 einstimmig beschlossen.


Der Nahverkehrsplan steht hier (PDF) (18,234 MiB) zum Download bereit.