Josef Ungermann wirkt weiter als Behindertenbeauftragter im Zollernalbkreis
Für weitere drei Jahre setzt sich Josef Ungermann für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Zollernalbkreis ein. Die Mitglieder des Schul-, Kultur- und Sozialausschusses haben ihn in der jüngsten Sitzung mit Wirkung ab 1. Juli 2026 einstimmig wiederbestellt.
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Der frühere Obernheimer Bürgermeister wirkt bereits seit Juli 2023 in dieser ehrenamtlichen Funktion. „Mit Sachverstand, großem Einsatz und besonderem Einfühlungsvermögen hat sich Josef Ungermann für die Menschen mit Behinderungen starkgemacht. Zudem bewies er sich als kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Institutionen, Städte und Gemeinden und unsere Landkreisverwaltung“, so Landrat Günther-Martin Pauli. Ungermann bedankte sich für das erneute Vertrauen und sagte zu, weiterhin engagiert zum Wohle der Menschen zu agieren. In der Sitzung berichtete er von seiner bisherigen Tätigkeit und der enormen Aufgabenvielfalt – von persönlichen Fragen und Problemen von Menschen mit Behinderungen über Stellungnahmen zu Um- und Neubauvorhaben bis hin zur Einbindung in Inklusions- und Fördermaßnahmen in den Kitas im Landkreis. Ziel müsse bleiben, so Ungermann, den Zollernalbkreis nach und nach in allen Bereichen barriereärmer zu gestalten.
Weitere Informationen:
Als kommunaler Behindertenbeauftragter ist Ungermann Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige und vertritt deren Interessen auf kommunaler Ebene. Daneben gehören die Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen und die Beratung des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden in Fragen der Behindertenpolitik zu seinen Aufgaben. Ziele sind unter anderem die Stärkung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung und die Sensibilisierung für deren Belange. Im Fokus steht zudem die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft und die Barrierefreiheit etwa von Gebäuden und Verkehrsmitteln. Der kommunale Behindertenbeauftragte ist unabhängig und weisungsungebunden. Gemäß dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist eine solche Stelle für die Kreise seit dem Jahr 2015 verpflichtend.


