Ansprechpartner

Frau Fischer-Schulz
Sachgebietsleitung
Tel.: 07433/92-1450
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 422

Frau Götz
Tel.: 07433/92-1459
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 425

Frau Manz
Tel.: 07433/92-1472
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 425

Frau Czernoch
Tel.: 07433/92-1561
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 425

Herr Marquardt
Tel.: 07433/92-1458
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 426

Frau Wahl
Tel.: 07433/92-1235
Fax: 07433/92-1976
Zimmer 426

Mail: betreuungsbehoerde@zollernalbkreis.de

Öffnungszeiten

Mo.-Do. 08.00 - 12.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.30 Uhr
Fr. 08.00 - 12.30 Uhr
  

Ordnungsamt
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921352
Fax 07433 9221270
De-Mail
ordnungsamt@zollernalbkreis.de-mail.de

Christoph Foth
Leitung Ordnungsamt

Deutsch

Betreuungsbehörde

Ebenfalls beim Ordnungsamt angesiedelt ist die Betreuungsbehörde.

Nach dem Betreuungsgesetz kann für Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenverantwortlich  besorgen können und keine ausreichende Vorsorge (z.B. durch Vollmacht) getroffen haben, auf Antrag, Anregung oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung angeordnet werden.

Gerne können Sie sich mit folgenden Anliegen an die örtliche Betreuungsbehörde wenden: 

  • Information und Beratung zu allen Angelegenheiten nach dem Betreuungsrecht
  • Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher und freiberuflicher Betreuer bei der Führung einer Betreuung
  • Information über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Beglaubigung (öffentlich) von Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Weitere Aufgaben der Betreuungsbehörde sind:

  • Unterstützung der Betreuungsgerichte durch fachliche Stellungnahmen
  • Beteiligung an Verfahren der Betreuungsgerichte wie z.B.
    • Notwendigkeit einer Betreuung
    • Vorschlag eines Betreuers
    • Aufhebung einer Betreuung
  • Gewinnung von geeigneten Betreuern
  • Koordination des Zusammenwirkens von den an der Umsetzung des Betreuungsrechts beteiligten Akteuren

Mehr Informationen zum Thema finden Sie bei den zuständigen Ministerien:

 
Justizministerium Baden-Württemberg

und

Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

sowie dem

Wissensportal für ehrenamtliche Betreuer