Kontakt

Bevölkerungsschutz
Hirschbergstraße 29
72336 Balingen
Telefon 07433 921333
Fax 07433 20895

Sven Röger
Kreisbrandmeister

Mann, Glatze, Feuerwehr Anzug

Gesetzliche Grundlagen

Als Gesetzesgrundlagen für den Feuerwehreinsatz gilt insbesondere das Feuerwehrgesetz (FwG), aber auch das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), das Rettungsdienstgesetz (RDG) sowie das Polizeigesetz (PolG) des Landes Baden-Württemberg. Alle Gesetze sind auf der Bügerserviceseite http://www.landesrecht-bw.de mit der Suchfunktion unter deren Titel oder Abkürzung zu finden.

Für die Feuerwehren in Baden-Württemberg gelten die Feuerwehr-Dienstvorschriften und die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren GUV-V C53.

Die eingeführten Dienstvorschriften:

  • DV 810.3 Sprechfunkdienst
  • FwDV 1 Grundtätigkeiten, Lösch-/Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 10 Die tragbaren Leitern
  • FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
  • FDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • FwDV 7 Atemschutz
  • FwDV 8 Tauchen

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften können auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg unter der Rubrik "Fachthemen - Recht und Organisation" heruntergeladen werden.

Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren können auf der Internetseite des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung heruntergeladen werden.