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Gesetzliche Grundlagen

Als Gesetzesgrundlagen für den Feuerwehreinsatz gilt insbesondere das Feuerwehrgesetz (FwG), aber auch das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), das Rettungsdienstgesetz (RDG) sowie das Polizeigesetz (PolG) des Landes Baden-Württemberg. Alle Gesetze sind auf der Bügerserviceseite http://www.landesrecht-bw.de mit der Suchfunktion unter deren Titel oder Abkürzung zu finden.

Für die Feuerwehren in Baden-Württemberg gelten die Feuerwehr-Dienstvorschriften und die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren GUV-V C53.

Die eingeführten Dienstvorschriften:

  • DV 810.3 Sprechfunkdienst
  • FwDV 1 Grundtätigkeiten, Lösch-/Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 10 Die tragbaren Leitern
  • FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
  • FDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
  • FwDV 7 Atemschutz
  • FwDV 8 Tauchen

Die Feuerwehr-Dienstvorschriften können auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg unter der Rubrik "Fachthemen - Recht und Organisation" heruntergeladen werden.

Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren können auf der Internetseite des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung heruntergeladen werden.