Gesetzliche Grundlagen
Als Gesetzesgrundlagen für den Feuerwehreinsatz gilt insbesondere das Feuerwehrgesetz (FwG), aber auch das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG), das Rettungsdienstgesetz (RDG) sowie das Polizeigesetz (PolG) des Landes Baden-Württemberg. Alle Gesetze sind auf der Bügerserviceseite http://www.landesrecht-bw.de mit der Suchfunktion unter deren Titel oder Abkürzung zu finden.
Für die Feuerwehren in Baden-Württemberg gelten die Feuerwehr-Dienstvorschriften und die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren GUV-V C53.
Die eingeführten Dienstvorschriften:
- DV 810.3 Sprechfunkdienst
- FwDV 1 Grundtätigkeiten, Lösch-/Hilfeleistungseinsatz
- FwDV 10 Die tragbaren Leitern
- FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
- FDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
- FwDV 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
- FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
- FwDV 7 Atemschutz
- FwDV 8 Tauchen
Die Feuerwehr-Dienstvorschriften können auf der Internetseite der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg unter der Rubrik "Fachthemen - Recht und Organisation" heruntergeladen werden.
Die Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren können auf der Internetseite des Spitzenverbandes Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung heruntergeladen werden.