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Landratsamt warnt – Schrottdiebe unterwegs

Sperrmüll liegt an der Straße.

Im Zollernalbkreis kann einmal pro Kalenderjahr die kostenlose Abholung von Sperrmüll, Altholz und Metallschrott beim Landratsamt beauftragt werden. Wenn jedoch nicht das vom Landkreis beauftragte Entsorgungsunternehmen, sondern fremde Personen die bereitgestellten Abfälle mitnehmen, handelt es sich rechtlich um Diebstahl.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (51,9 KiB).

Lisa Tillinger, Leiterin des Abfallwirtschaftsamts, berichtet von aktuellen Vorfällen: „Leider stellen wir derzeit wieder vermehrten Diebstahl bei Metallschrott, der zur Sperrmüllabfuhr bereitgelegt wird, fest. Durch das Entwenden dieser Wertstoffe entgehen dem Landkreise Erlöse, die dabei helfen, Preissteigerungen auszugleichen und die Abfallgebühren stabil zu halten.“

Das Abfallwirtschaftsamt mahnt daher zu erhöhter Aufmerksamkeit und setzt auf die Unterstützung durch die Bürger. Den Haushalten wird geraten, angemeldete Sperrmüll-Abfälle nach Möglichkeit erst am Morgen des Abholtages herauszustellen. Sobald der Müll zur Abholung bereitgestellt ist, darf dieser von Unbefugten nicht durchsucht oder entfernt werden – so gibt es die Abfallwirtschaftssatzung des Zollernalbkreises vor.