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Energieagentur Zollernalb berät zu Ladestationen und neuem Förderprogramm

An einer Wand ist eine Ladestation für Elektro-Autos angebracht

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat ein neues Förderprogramm aufgelegt mit dem Ziel, den Ausbau von Ladestationen für Elektroautos in Mehrparteienhäusern mit drei und mehr Wohneinheiten zu beschleunigen. Beratung und Unterstützung dazu bietet die Energieagentur Zollernalb.

Den Text in Leichter Sprache finden Sie hier (PDF) (55,6 KiB)
Gefördert werden die Anschaffung und Installation privater Ladeinfrastruktur, z. B. Wallboxen einschließlich der erforderlichen technischen Komponenten. Auch Netzanschlüsse sowie notwendige bauliche Maßnahmen sind förderfähig. Voraussetzung für eine finanzielle „Spritze“ ist unter anderem, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze (mindestens jedoch sechs Stellplätze) eines Gebäudes vorverkabelt werden und zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Ausgeschlossen sind Mehrparteienhäuser, für die bereits eine gesetzliche Pflicht zur Errichtung von Ladeinfrastruktur besteht. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen, Privateigentümer vermieteten Wohneigentums sowie Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bzw. vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Eine Antragstellung ist online auf www.laden-im-mehrparteienhaus.de bis zum 10. November 2026 möglich, für größere Unternehmen bis zum 15. Oktober 2026. Bei Fragen rund um das Thema Ladestationen hilft die Energieagentur Zollernalb mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung kann online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Die Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es direkt bei der Energieagentur Zollernalb unter Telefon 07433-921385 sowie auf www.energieagentur-zollernalb.de.