Heizanlagen in größeren Wohngebäuden – Energieagentur erinnert an Prüfpflicht
Eine optimal eingestellte Heizungsanlage spart Kosten und senkt den CO2-Ausstoß. Daher sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizung nach einer bestimmten Betriebsdauer von Fachleuten überprüfen lassen. Was viele nicht wissen: Für Gebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck.
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Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen – egal ob Gas, Öl oder Holz – mit Wasser als Wärmeträger. Diese müssen nach 16 Betriebsjahren von Fachleuten überprüft sein. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist die Energieagentur Zollernalb und das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht.
Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu müssen die Energieverluste der Anlage zunächst erkannt und anschließend behoben werden. Finden die Fachleute bei der Prüfung heraus, dass die Anlage optimiert werden muss, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen.
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin kombinieren. Es ist ebenso möglich, sich die Prüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Mit Blick auf die Fristen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig um einen Termin zum Heizungscheck zu kümmern.
Bei Fragen zum Thema Heizungen hilft die Energieagentur Zollernalb mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratungen können online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch stattfinden. Die Experten informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es bei der Energieagentur Zollernalb unter Telefon 07433/92-1385 sowie online www.energieagentur-zollernalb.de.


